Quelle: Bild.de

Wer bloggt, bewegt sich im öffentlichen Raum und hat keinen Anspruch auf Anonymität. Das hat das Oberste Gericht in London jetzt entschieden.
Im behandelten Fall ging es um den Kriminalbeamten Richard Horton, der unter dem Pseudonym „Nightjack“ ein preisgekröntes und mit rund einer halben Million Visits pro Woche erfolgreiches Blog betrieb. Horton gewährte auf „Nightjack“ einen schonungslosen Blick auf die polizeiliche Arbeit. Ein Journalist der „Times“ deckte seine Identität auf. Horton wollte der britischen Zeitung untersagen, seine Identität preiszugeben. Nach dem Urteil des Gerichts hat die Öffentlichkeit ein Interesse, zu erfahren, wer „derart ernste Kritik“ übt. Kurz nach der Urteilsverkündung löschte Horton das Blog umgehend.

Gut so!

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3 Responses to Blogger haben kein Recht auf Anonymität

  1. Fischer says:

    Gut so – wieder ein Kritiker mundtot gemacht.

  2. Thearcadier says:

    Warum “Gut so”?

    Ich blogge auch anonym und wer was von mir will oder total scharf darauf ist zu erfahren, wer ich bin darf mich gern anschreiben. So habe ich auch schon mit einigen Lesern über email und Klarnamen diskutiert, aber im Inet muss das nicht sein.

  3. marco says:

    Ich glaube es hängt auch viel damit zusammen, worüber man so bloggt.
    Bei heiklen Themen, sollte schon ein Impressum zu sehen sein :-)

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